FAIRFLIGHT Touristik GmbH

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AGB


1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich bei Fairflight Touristik GmbH. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte Reiseleistungen durch Fairflight Touristik GmbH an Sie oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und Fairflight Touristik GmbH zu Stande.
 

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an Fairflight Touristik GmbH auf die gebuchten Reiseleistungen. Der Reisepreis ist gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen liegen ab 14 Tage vor Reiseantritt zur Abholung bei Fairflight Touristik GmbH. Die Zahlung muss spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen, so stellen Sie bitte sicher, dass der Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt dem auf der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.
 

3. Leistungen/Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von Fairflight Touristik GmbH . Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen usw.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Fairflight Touristik GmbH. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von Fairflight Touristik GmbH nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleitung nicht übernommen werden kann.
 

4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge

Soweit Fairflight Touristik GmbH Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung bekannt gibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderungen durch die Beförderungsunternehmen. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen (-flügen) ausreichende Zeitabstände. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
 

5. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zur Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von Fairflight Touristik GmbH vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie Fairflight Touristik GmbH hierüber ausdrücklich informieren. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. Fairflight Touristik GmbH wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
 

6. Mindestteilnehmerzahlen

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Fairflight Touristik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 3 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige Kosten werden übernommen, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot von Fairflight Touristik GmbH Gebrauch machen.
 

7. Ersatzperson

Fairflight Touristik GmbH berechnet 30,00 Euro pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleitung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z. B. Ticketausstellungskosten ect) anfallen, werden diese gesondert belastet.
 

8. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Fairflight Touristik GmbH. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat Fairflight Touristik GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistungen. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

Im Falle eines Rücktritts fallen je nach Leistungsart unterschiedliche Entschädigungsnummern an, die wir wie folgt bekannt geben: Landarrangement mit Flug oder ohne eingeschlossenen Flug:
  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
  • ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
  • ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75%
des Reisepreises.

Transatlantikflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Die Stornokosten entnehmen Sie bitte den Angaben bei der Leistungsbeschreibung. Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von 100% entstehen können. Mietwagen Bis Reisebeginn Euro 28,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierung kombinierter Reise oder bei Stornierung von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich Fairflight Touristik GmbH bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Fairflight Touristik GmbH erstattet werden, wird Fairflight Touristik GmbH diese auch an den Kunden erstatten.
 

9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt bei Fairflight Touristik GmbH geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
 

10. Haftungsbeschränkung

Soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Fairflight Touristik GmbH herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von Fairflight Touristik GmbH allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
 

11. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
 

12. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reisversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittkosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken und Unfallversicherung. Soweit Fairflight Touristik GmbH Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsträgern kann auch nicht zurückgetreten werden.
 

13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.
 

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von Fairflight Touristik GmbH ist Lutherstadt Wittenberg. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Fairflight Touristik GmbH keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist soweit für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von Fairflight Touristik GmbH um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Lutherstadt Wittenberg vereinbart.
 

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