Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Fairflight Touristik GmbH. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat
Fairflight Touristik GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistungen. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen
als Reiseantrittsdatum.
Im Falle eines Rücktritts fallen je nach Leistungsart unterschiedliche Entschädigungsnummern an, die wir wie folgt bekannt geben: Landarrangement mit Flug oder ohne eingeschlossenen Flug:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%
- ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
- ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75%
des Reisepreises.
Transatlantikflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Die Stornokosten entnehmen Sie bitte den Angaben bei der Leistungsbeschreibung.
Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern
müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von 100% entstehen können. Mietwagen Bis Reisebeginn Euro 28,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierung kombinierter Reise oder bei
Stornierung von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen.
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner
Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich Fairflight Touristik GmbH bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten
Aufwendungen an Fairflight Touristik GmbH erstattet werden, wird Fairflight Touristik GmbH diese auch an den Kunden erstatten.
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