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Versicherungsschutz

Informationen zur Haftpflichtversicherung für Mietwagen

Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, empfehlen wir Ihnen die Buchung eines Pakets mit Zusatz-Haftpflichtversicherung - z.B. das Super-Inklusive Plus Paket.

In den USA und Kanada sichert Sie zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche von Unfallgegnern Ihnen gegenüber ab, jedoch sind damit meist nur sehr geringe Mindestsummen abgedeckt. 

Diese staatliche Haftpflichtversicherung wird von unabhängigen Experten als absolut unzureichend angesehen. Wir empfehlen deshalb dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung, da Sie für über die Deckungssumme hinausgehende Schäden persönlich haften.

Mietwagenbuchung für die USA

In den USA variieren die gesetzlichen Deckungssummen je nach Bundesstaat von USD 0 (d.h. faktisch kein Versicherungsschutz) bis max. USD 60.000.
 
In den angebotenen PLUS-Preisen ist eine Zusatz-Haftpflichtversicherung inklusive. Diese sichert Sie im Schadensfall gegen Forderungen bis zu einer Höhe von 1 Mio. USD ab, die von Dritten an Sie gestellt werden könnten. 
 
Wir bieten Mietwagen ohne Zusatzversicherung nur deshalb als Option an, damit Kunden mit bestehendem anderweitigem Versicherungsschutz (z.B. über Kreditkarte) eine kostenpflichtige Doppelversicherung vermeiden können. Bitte befragen Sie hierzu Ihr Kreditkartenunternehmen oder Ihre Bank.

Mietwagenbuchung für Kanada

Bei Buchung eines Mietwagens über Fairflight eine Zusatz-Haftpflichtversicherung von 1 Mio. CAD für Personen- und Sachschäden, die die länderspezifischen Haftpflichtdeckungssummen überschreiten, bereits eingeschlossen.
Vorteile der direkten Zusatz-Haftpflichtversicherung
 
Der Abschluss der Zusatzhaftpflichtversicherung ist auch vor Ort möglich - wo liegen also die Vorteile, diese direkt bei Buchung hinzuzufügen? 
 
Die von Fairflight angebotene Zusatz-Haftpflichtversicherung ist eine primäre Versicherung. Dies bedeutet vereinfacht gesagt, dass sich die Versicherung im Schadensfall sofort der Bearbeitung annehmen kann. Die von vielen anderen Anbietern angebotene Zusatz-Haftpflichtversicherung über eine externe Versicherungsgesellschaft bedeutet nur eine sekundäre Versicherung. Diese sekundäre Versicherung kann sich erst der Bearbeitung des Schadensfalls annehmen, nachdem verifiziert ist, dass der staatliche Basisschutz nicht ausreichend ist. Dies hat eine langwierige Bearbeitungszeit mit viel Schriftverkehr zur Folge. Durch den Abschluss der von Fairflight angebotenen primären Versicherung haben Sie den großen Vorteil, dass sich die Versicherung der Bearbeitung des Schadensfalls sofort annehmen kann, da nicht auf das Ergebnis des staatlichen Basisschutzes gewartet werden muss. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit für Fairflight-Kunden wesentlich! Ein weiterer Pluspunkt ist, dass Sie im Schadensfall mit nur einem Ansprechpartner in Kontakt stehen, was die Abwicklung und Kommunikation ebenfalls erheblich vereinfacht.

CDW-/LDW-Haftungsbefreiung

 Deckt Schäden/Diebstahl am eigenen Mietfahrzeug ab (diese sind nicht über oben beschriebene Haftpflichtversicherung abgesichert) und sind inklusive. Die CDW-/LDW-Haftungsbefreiung bedeutet den Verzicht des Vermieters auf Forderungen gegen den Mieter bei Diebstahl oder Beschädigung des Mietfahrzeugs.

USA

Bei Mietwagen in den USA ist die CDW/LDW ohne Selbstbeteiligung, dies gilt auch für Schäden an Glas, Reifen und Unterboden. Bei Motorrädern fällt bei EagleRider eine Selbstbeteiligung von USD 5.000 (durch Zusatzversicherung vor Ort reduzierbar) an.

Kanada 

Die in Kanada vor Ort anfallende Selbstbeteiligung in Höhe von z. Zt. CAD 500 bei Alamo und National (Ausnahmen National: CAD 1500: Campbell River, Comox, Courtenay, Duncan, Gaspe, Nanaimo, North Vancouver, Port Hardy, Jasper, Victoria) wird von Fairflight erstattet. In beiden Fällen ausgenommen davon sind:

  • Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungs- und Mietbedingungen entstehen
  • Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
  • Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Verlust des Autoschlüssels
  • Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden.

Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. 


Schadensmeldung

USA

Melden Sie Schäden und Unfälle bitte umgehend bei einer der Mietstationen des Vermieters. Der Vermieter stellt einen Schadensbericht aus, welcher bei Rückgabe unterschrieben werden muss. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei, um einen Unfall bzw. Diebstahlbericht aus zufüllen, da ansonsten der Versicherungsschutz entfällt! Bewahren Sie in jedem Fall sämtliche Belege für verauslagte Kosten auf. Sollten Sie dies nicht tun, werden die Versicherungen diese Forderungen auf keinen Fall anerkennen.
 
Verlust des Versicherungsschutzes:
Bei vertragswidriger Nutzung, mutwilliger Beschädigung, Verstoß gegen geltendes Gesetz, Drogen- oder Alkoholeinfluss und grober Fahrlässigkeit besteht im Schadensfall keinerlei Versicherungsschutz. „Grobe Fahrlässigkeit“ richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Lesen Sie bitte aus diesem Grund Ihren Mietvertrag vor Ort sorgfältig durch. Überprüfen Sie auch die Korrektheit der Unfallursache im Polizeibericht.
 
Versicherungen vor Ort:
Manche Versicherungen, können, wenn Sie nicht bereits im Preis eingeschlossen sind, vor Ort abgeschlossen werden. Die Preise haben wir im Katalog in USD ausgeschrieben. Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der Vermieter ändern. Bitte beachten Sie, dass es bei allen genannten Versicherungen unterschiedliche Höchstgrenzen der Versicherungssumme sowie unterschiedliche Versicherungsleistungen gibt. Detaillierte Informationen hierüber finden Sie in den Broschüren der jeweiligen Vermieter. 

Kanada

Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:

  • umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
  • umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
  • Ausstellung und Unterschrift eines Schadenberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges. 

Bewahren Sie in jedem Fall sämtliche Belege für verauslagte Kosten auf. Sollten Sie dies nicht tun, werden die Versicherungen diese Forderungen auf keinen Fall anerkennen.

Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den Fairflight-Kundendienst gesendet werden:

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • gegebenenfalls Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Quittung bei Barzahlung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte).

Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages. 

Bei vertragswidriger Nutzung, mutwilliger Beschädigung, Verstoß gegen geltendes Gesetz, Drogen- oder Alkoholeinfluss und grober Fahrlässigkeit besteht im Schadensfall keinerlei Versicherungsschutz. „Grobe Fahrlässigkeit“ richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht, lesen Sie bitte aus diesem Grund Ihren Mietvertrag vor Ort sorgfältig durch. Überprüfen sie auch die Korrektheit der Unfallursache im Polizeibericht.