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Versicherungsschutz

Absicherung im Schadensfall

Bei Buchung eines Campers bei FAIRFLIGHT Touristik für das Zielgebiet Kanada ist eine Zusatz-Haftpflichtversicherung von mind. CAD 1 Mio. (Cruise Canada) bzw. CAD 5 Mio. (Fraserway RV) eingeschlossen, die den Mieter und autorisierte Fahrer (im Mietvertrag eingetragen) gegenüber Ansprüchen Dritter bei Sach- und Personenschäden versichert.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist grundsätzlich der Mieter verantwortlich, einschließlich Diebstahl oder Vandalismus. Um den Mieter gegen daraus resultierende Ansprüche zu schützen, ist im Mietpreis eine Kaskoversicherung enthalten, die die Haftung des Mieters im Schadensfall auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von CAD 1,000 (Cruise Canada) bzw. CAD 750 (Fraserway RV) begrenzt. Voraussetzungen dafür sind die strikte Einhaltung der Bestimmungen und Regeln des Mietvertrages, die Vorlage eines Polizeiberichtes bei einem Unfall wenn ein Unfallgegner beteiligt ist und die Einhaltung der Fahrtbeschränkungen. Im Schadensfall wird die Selbstbeteiligung vom Vermieter einbehalten.

Agenturservice

Bei allen PLUS-Paketen wird die Selbstbeteiligung nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet.

Dies gilt für Camper bis maximal zur Höhe der Selbstbeteiligung auch für folgende Schäden:

  • Glasschäden
  • Schäden am Unterboden und Dachaufbau
  • Schäden an Rädern (Reifen, Felgen)
  • Schäden verursacht durch Rückwärtsfahren

Vorgehensweise im Schadensfall

Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:

  • umgehende Benachrichtigung des Vermieters
  • umgehende Meldung an die Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
  • bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
  • eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann

Bitte senden Sie zur Erstattung der Selbstbeteiligung die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vollständig an folgende Adresse:


HanseMerkur Reiseversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnach weis der Kreditkarte)
  • Endabrechnung der Schadensabwicklung
  • FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:

  • Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung, durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
  • wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
  • Schäden an der Inneneinrichtung
  • Schäden an der Markise
  • Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
  • Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind